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KontaktPSW - Personal Service Wunder GmbH
HinweisDie gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung ist nur mit einer Erlaubnis zulässig.Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ist die Bundesagentur für Arbeit, Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg. Durch Erlass hat der Präsident der Bundesagentur für Arbeit verschiedenen Regionaldirektionen die Durchführung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes übertragen. Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung wurde am 30.11.2006 für die PSW - Personal Service Wunder GmbH - durch die Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland in Saarbrücken erteilt. Aufsichtsbehörde der Bundesagentur für Arbeit ist das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin (Mitte). |
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